Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NSF Gropiusstadt – Fußballabteilung der Neuköllner Sportfreunde 1907 e.V.

§1 – Kündigung

Der Austritt/die Kündigung muss an die Vereinsadresse schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und mindestens 14 Tage vor Monatsende erklärt werden.

§2 – Datenschutzerklärung
Die erhobenen Daten dienen nur der rechtlichen Absicherung, der internen Kommunikation sowie der für die Vereinsmitgliedsschaft notwendigen Aufgaben. Sie werden nur für die für den unmittelbaren Zweck der Vereinsmitgliedschaft und ggf. des Spielbetriebes an dritte (Berliner Fussballverband/Deutschen Fussballbund/Landessportbund) übermittelt. Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie ein Spielerfoto sind für die Teilnahme am Spielbetrieb zwingend notwendig und können von den angesetzten Schiedsrichtern, dem Mannschaftsverantwortlichen/Trainer sowie des Mannschaftskapitäns des Spielpartners beim Schiedsrichter eingesehen werden. Teile der persönlichen Daten wie z.B der Name oder ein Spielerfoto werden auf öffentlich zugänglichen Seiten wie Fussball.de durch den Deutschen Fussballbund/Berliner Fussballverband zur Verfügung gestellt. Diese Freigabe kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bitte eine Bearbeitungszeit von einer Woche einplanen.

§3 – Erklärung über Sporttauglichkeit

Mit seiner Unterschrift erklärt das zuküftige Mitglied / der Erziehungsberechtigte des zuküftigen Mitgliedes, dass er/das Kind als für den Sport tauglich befunden wurde.

§4 – Haftung beim Verlust von Wertgegenständen

Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen im Rahmen des Trainings- & Spielbetriebs.

§5 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 07.06.2013